Gaststätten in Deutschland
Unter Gaststätten versteht man jene Institutionen, in denen Essen und auch Trinken serviert wird und die eine Aufenthaltsmöglichkeit für die Zeit des Verzehrs bieten. Hierbei werden unter dem Begriff Gaststätten sowohl Schankwirtschaften, als auch Speisewirtschaften zusammengefasst.
Schankwirtschaft und Speisewirtschaft
Schankwirtschaften sind dabei jene Gaststätten, die Alkohol und antialkoholische Getränke ausschenken, wie beispielsweise Kneipen oder Bars ohne Essensangebot. Hierbei handelt es sich jedoch im Weiteren nur dann um eine Schankwirtschaft, wenn die erworbenen Getränke vor Ort verzehrt werden. Schankwirtschaften zeichnen sich meist durch ein im Prinzip einheitliches Ambiente aus, so gibt es einen Tresen mit Tresenausschank, an dem mehrere Gäste Platz finden können. Auch gibt es unterschiedliche Sitzmöglichkeiten, wie Bänke und Stühle, die im Gastraum verteilt sind. Häufig finden sich, vor allem in Kneipen, Spielautomaten an den Wänden, so wie in Nebenräumen Dartscheiben oder Billardtische. In den Bars, die ein etwas gehobeneres Ambiente verfolgen, finden sich wiederum häufiger Kicker.
Eine Speisewirtschaft ist eine Wirtschaft, in der sowohl Trinken als auch Essen verkauft werden darf. Das heißt, dass der Gast vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen kann. In den Bereich der Speisewirtschaften fallen somit beispielsweise Restaurants, oder auch Biergärten. Bei den Speisewirtschaften wird dabei ein bestimmtes Konzept bzw. Thema verfolgt, dem das Essen des jeweiligen Betriebes zu Grunde liegt. Hier kann ein Konzept zum Beispiel ein bestimmtest Land, wie China oder Indien, sein. Ebenfalls ein Konzept einer Speisewirtschaft kann die Größe bestimmter Speisen sein. So wurden gerade in den letzten Jahren immer mehr sogenannte XXL-Gaststätten eröffnet, in welchen der Kunde die Möglichkeit hat, Gerichte im Überformat zu sich zu nehmen. So gibt es dort beispielsweise XXL-Schnitzel oder XXL-Burger, aber auch Süßspeisen wie XXL-Dampfnudeln können von den Gästen bestellt werden. Häufig sind die Großformate jedoch nicht vollständig zu verspeisen, so dass sich in diesen Gaststätten verschiedene Esswettbewerbe etabliert haben. Gerade durch diese Wettbewerbe liegt dieser Teil der Gastronomie an der Grenze zur sogenannten Erlebnisgastronomie.
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
Eine Gaststättenerlaubnis, also eine Erlaubnis, die einen Gastwirt dazu befähigt, eine Gaststätte zu betreiben, wird nur auf der Grundlage bestimmter Bestimmungen erteilt. Eine dieser Bestimmungen, die erfüllt sein müssen, ist das Vorhandensein eines Toilettenraumes. Dieser Toilettenraum muss wiederum eine gewisse Anzahl von Becken vorweisen können, die von der Größe der Gaststätte abhängig ist. Außerdem muss es für Gäste möglich sein, auf getrennte Toiletten gehen zu können.
Eine weitere Bestimmung, die zum Erhalt einer Gaststättenerlaubnis nötig ist, ist die einwandfreie Lage der Gaststätte. Diese ist dann gegeben, wenn der Betrieb so gelegen ist, dass es für die Nachbarn zu keiner unzumutbaren Lärmbelästigung kommen kann. Gerade im Bereich der Diskotheken, die ebenfalls in den Bereich der Gaststätten fallen, ist dies von besonderer Bedeutung, da diese bis spät in die Nacht mit Gästen rechnen. In diesem Zusammenhang muss der Gastwirt darauf achten, in welcher Sorte von Wohngebiet er seine Gaststätte eröffnen möchte. Handelt es sich beispielsweise um ein reines Wohngebiet, so wird er keine Möglichkeit haben, seinen Betrieb zu eröffnen, handelt es sich jedoch um ein allgemeines Wohngebiet, so gibt es für den Wirt diese Möglichkeit schon.
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